Das AiR-Programm richtet sich an professionell arbeitende Künstler:innen aller Sparten der Bildenden Kunst. Bewerbungen aus anderen kreativen Bereichen wie Film, Theater, Literatur, Architektur, Sound, Design und Musik sind ebenfalls zugelassen. Es werden zudem gezielt interdisziplinäre Ansätze gefördert, die sich an den Schnittstellen von Kunst, Theater, Wissenschaft/Theorie, Medien und Technik bewegen.
Bewerben können sich Einzelpersonen und/oder Künstlerkollektive aus dem In-und Ausland. Eine Altersbeschränkung besteht nicht. Für den Gastaufenthalt im Künstlerhaus besteht Residenzpflicht, wobei kurzzeitige Abwesenheiten möglich sind. Der Antritt des Residenzaufenthaltes im SCHIESSLHAUS AiR sollte jeweils +/- einen Tag des gewählten Residenzzeitraumes liegen.
Mit der Teilnahme am Artist-in-Recidence Programm verpflichten sich die Gastkünstler:innen an drei öffentlichen Veranstaltungen des SCHIESSLHAUS AiR mitzuwirken: dem Jour-Fixe (Projektpräsentationen, Netzwerkveranstaltung und Workshop), dem Kollnburger-Kunstsonntag (Offene Ateliers) und der Abschlussausstellung (Gruppenausstellung am Ende des Residenzzeitraums).
Zudem sieht die Teilnahme am Artist in Residence-Programm die Anfertigung eines kurzen Erfahrungsberichtes vor; entweder schriftlich (1 DIN-A4-Seite), in Form eines Fotoalbums, einer Video-/ Audiodokumentation
o.Ä.
Das Artist in Residence-Programm findet im denkmalgeschützten und mit zwei Denkmalpreisen ausgezeichneten „Schießl-Haus“ in Kollnburg / Bayerischer Wald statt. Während des drei monatigen Residenzaufenthalts im Künstlerhaus SCHIESSLHAUS AiR werden den Gastkünstler:innen Wohn-, Arbeits- und Präsentationsräume zur Verfügung gestellt. Die Künstler:innen bilden während der Residency eine Wohngemeinschaft, in der jede/r der Gastkünstlerinnen ein privates Zimmer erhält. Besuchsaufenthalte von Partnern/Gästen sind nur zeitlich begrenzt möglich. Die Betreuung der Stipendiat:innen erfolgt durch die Künstlerische Leitung des SCHIESSLHAUS AiR. Für alltägliche Anliegen gibt es eine Ansprechpartnerin vor Ort.
Die moderne und zweckmäßige Einrichtung des SCHIESSLHAUS AiR schafft optimale Wohn- und Arbeitsbedingungen. Im Erdgeschoss des Künstlerhauses befinden sich die Gemeinschaftsbereiche: eine gemütliche Wohnstube mit Holzofen, eine voll ausgestattete Küche mit Sitzbereich, eine Lager- und Abstellkammer, und zwei Sanitärräume (Bad und WC). Das Obergeschoss ist aufgeteilt in drei großzügige, individuelle Räume. Auch das lichtdurchflutete, gemeinschaftliche Atelier (ca. 22 qm) liegt im Obergeschoss. Zudem können die privaten Wohnräume als Arbeitsräume genutzt werden.
Über die Vergabe der Residenzstipendien/Aufträge entscheidet eine Jury bestehend aus der künstlerischen Leitung des SCHIESSLHAUS AiR, dem ersten Bürgermeister der Gemeinde Kollnburg sowie 2-3 Vertreter:innen der Kooperationspartner und des Beirats.
Kriterien für die Vergabe der Residenzstipendien sind die Qualität und Professionalität der bisherigen künstlerischen Arbeit, das Projektvorhaben und eine internationale/interdisziplinäre Belegung des Künstlerhauses.
Eine Besonderheit des Auswahlverfahrens und der Stipendienvergabe des SCHIESSLHAUS AiR ist die Nominierung einer Künstlerin/eines Künstlers durch die sich bewerbenden Künstler:innen. Das Nominierungsverfahren wird bis zu einer max. Anzahl von 100 Bewerbungen durchgeführt. Nach Bewerbungsschluss werden die Bewerbenden in das Auswahlverfahren einbezogen, indem sie die Möglichkeit erhalten, unter den Bewerbenden eine Künstlerin/einen Künstler für den Residenzaufenthalt zu nominieren. Hierzu erhalten alle Bewerbenden, die in die Teilnahme am Nominierungsverfahren eingewilligt haben, nach Bewerbungsschluss eine E-Mail-Benachrichtigung mit den Informationen „Vor- und Nachname, Disziplin und Webseite“ derjenigen Künstler:innen, die auch dem Nominierungsverfahren zugestimmt haben, können im Anschluss eine/n Favoritin/en auswählen und den Vorschlag per E-Mail an die Künstlerische Leitung des SCHIESSLHAUS AiR senden.
Die Nominierung steht stellvertretend für die sich bewerbende Künstlerschaft und zählt als eine Stimme innerhalb der Jury. Die Wahlentscheidung ist ausschließlich der Künstlerischen Leitung des SCHIESSLHAUS AiR bekannt, um die Stimme innerhalb der Jury zu vertreten; sie wird weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Kandidatur und Teilnahme an der Wahl sind freiwillig und erfolgen nur nach schriftlicher Einwilligung der Bewerbenden. Die Nichtteilnahme an der Wahl hat keinerlei Konsequenzen auf das laufende Bewerbungsverfahren.
Du kannst Deine Bewerbung bis zum 24. März 2023, 23:59 Uhr MEZ einreichen. Bitte fülle das untenstehende Formular auf Englisch oder Deutsch aus und lade die folgenden Dokumente hoch:
Bitte lade die Bewerbungsunterlagen in zwei separaten PDF-Dateien über das unten stehende Bewerbungsformular hoch. Die Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
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Artist Residency
Burgstraße 3
94262 Kollnburg
Künstlerische Leitung
Anna-Helena Klumpen
Katrin Savvulidi
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